Rechtsanwalt Thorsten Hein
Ihr Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger-Notruf 24h
Telefon: 069 / 401 547 591
„Wenn du im Recht bist,
kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren;
und wenn du im Unrecht bist,
kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.“
(Mahatma Gandhi, Rechtsanwalt, 1869–1948)
Thorsten Hein
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Benötigen Sie die Unterstützung eines kompetenten Rechtsanwalts und Fachanwalts, der Sie im Rhein-Main-Gebiet um Frankfurt bei strafrechtlichen Problemen berät und Ihre Interessen vertritt? Dann sollten Sie noch heute mit meiner Kanzlei Kontakt aufnehmen!
Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist die Strafverteidigung. In meiner Kanzlei in Bad Vilbel bei Frankfurt berate und vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts und unterstütze Sie dabei, Ihre berechtigten Interessen zu vertreten.
Mehr zu meiner Person✔︎ Ausführliche Rechtsberatung
✔︎ Erläuterung der verschiedenen Handlungsmöglichkeiten
✔︎ Erarbeitung individueller Verteidigungsstrategien
✔︎ Unterstützung in allen Phasen einer strafrechtlichen Verfolgung
✔︎ Strafverteidiger-Notruf 24 Stunden am Tag erreichbar
✔︎ Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
✔︎ Schnelle Terminvereinbarung
✔︎ Ausgezeichnete Expertise
✔︎ Langjährige Erfahrung
Die erste Person, die Sie kontaktieren sollten, wenn Ihnen in irgendeiner Form eine Straftat vorgeworfen wird, ist ein auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt. Gegenüber der Polizei dürfen und sollten Sie solange schweigen, bis Sie von einem Strafverteidiger Ihres Vertrauens anwaltlich beraten wurden. Sie müssen keine Nachteile befürchten, wenn Sie gegenüber der Polizei erst einmal die Aussage konsequent verweigern. Auch die Mitwirkung an weiteren Maßnahmen wie z. B. das Pusten in ein Atemalkohol-Messgerät oder das Urinieren auf einen Test sollten Sie verweigern. Nur der Anordnung einer Blutprobe dürfen Sie sich nicht wiedersetzen, solange diese durch einen Arzt erfolgt.
Sie sollten so früh wie möglich einen Anwalt für Strafrecht mit fachanwaltlicher Beratungskompetenz mandatieren, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Es kann sein, dass Sie eine Ladung zu einer polizeilichen Vernehmung erhalten oder dass Sie in anderer Weise mit der Polizei in Berührung kommen (z. B. anlässlich einer Schlägerei in Ihrer Nähe, einer Polizeikontrolle beim Autofahren oder infolge eines Verkehrsunfalls). Eine andere Situation, bei der die Kontaktierung eines Rechtsanwalts ratsam ist, ist die Zustellung einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls. Zögern Sie in diesen Fällen auf keinen Fall damit, Kontakt mit meiner Kanzlei in Bad Vilbel in der Nähe von Frankfurt aufzunehmen. Die Mandatierung eines Rechtsanwalts sollte umgehend erfolgen. Kontaktieren Sie in jedem Fall einen Anwalt, bevor Sie einer Ladung zur Polizei oder z. B. zum Amtsgericht Frankfurt folgen. Gerade bei einem Strafbefehl ist schnelles Handeln angezeigt, da Sie nur eine Frist von zwei Wochen haben, um Einspruch einzulegen.
Wenn Sie festgenommen wurden und sich bereits auf einer Polizeiwache befinden, sollten Sie unbedingt den Polizeibeamten mitteilen, dass Sie jedwede Auskünfte zur Sache verweigern und außerdem auf einem Telefonat mit einem Rechtsanwalt bestehen, der auf Strafrecht spezialisiert ist. Ein solches Telefonat darf Ihnen keinesfalls verwehrt werden. Beharren Sie also darauf!
Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich für Ihre Verteidigung vor den Gerichten in Frankfurt sowie auch bundesweit jederzeit zur Verfügung und bin auch in eiligen Notfällen wie Festnahmen oder Durchsuchungen unter der Telefonnummer: +49 69 401 547 591 kurzfristig für Sie erreichbar.
• Wirtschaftsstrafrecht
• Verkehrsstrafrecht (auch Bußgeldverfahren)
• Betäubungsmittelstrafrecht („Drogen“)
• Jugendstrafrecht
• Steuerstrafrecht
• Haftsachen
• Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)
• Sexualstrafrecht
• allgemeines Strafrecht
Thorsten Hein
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
Frankfurter Straße 7
61118 Bad Vilbel
Telefon: (06101) 995 44 04
Fax: (06101) 995 41 88
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