RECHTSANWALT THORSTEN HEIN

Arbeitsrecht

Im Arbeitsverhältnis kann es zu den unterschiedlichsten Problemen kommen,
bei deren Lösung ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehe.

Sind Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Als erfahrener Anwalt unterstütze ich Sie effektiv bei der Erstellung, Prüfung oder Optimierung arbeitsrechtlicher Dokumente wie z. B. von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Sowohl als Arbeitnehmer, als auch als Arbeitgeber erhalten Sie von mir umfassende Hilfestellung im Falle einer Kündigung. Ich prüfe für Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Arbeitnehmern verhelfe ich durch eine Kündigungsschutzklage zum Erhalt der Arbeitsstelle oder zu einer fairen Abfindung. Arbeitgebern helfe ich bei der gerichtlichen Durchsetzung der Kündigung. WICHTIG! Ab Erhalt einer Kündigung läuft für den Arbeitnehmer eine dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage! Nach Ablauf dieser Frist lässt sich eine Kündigung in aller Regel nicht mehr angreifen! Nehmen Sie direkt mit meiner Kanzlei in Frankfurt Kontakt auf, wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben oder wenn Ihnen als Arbeitgeber ein Widerspruch oder eine Klage gegen eine Kündigung zugegangen ist.

Arbeitsrecht (Arbeitnehmer und Arbeitgeber):